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Illegale Rufausbeute

Übersicht gefälschter Zertifikate und unrechtmäßig verwendeter RAL-Gütezeichen:

RAL-Gütezeichen haben einen bedeutenden Stellenwert im Markt. Daher kommt es leider zu missbräuchlicher Verwendung unserer Zertifikate und RAL-Gütezeichen „RAL-GZ 951/1“. Um der Verbreitung von gefälschten Zertifikaten zu begegnen, werden diese zukünftig auf der GGAWB Website veröffentlicht.

 

Hinweise an die Geschäftsstelle:

Bei Zweifel an der Echtheit eines Zertifikats oder bei Hinweisen zu einem Produkt, das mit einem möglicherweise gefälschten RAL-Gütezeichen „RAL-GZ 951/1“ versehen ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um die Echtheit zu überprüfen und bestätigen zu lassen.

QINGDAO ENLIGHTENING ELECTROMECHANICAL CO., LTD ist nicht berechtigt, das SKZ-Zertifikat zu verwenden und hat es zu keinem Zeitpunkt bei der SKZ – Testing GmbH erworben. Bei den in Umlauf befindlichen Dokumenten, die diese Zertifizierung behaupten, handelt es sich um eine Fälschung, bei der sowohl die Unterschriften als auch der gesamte Inhalt gefälscht sind.

Die Freigabe zur Veröffentlichung wurde im Vorfeld durch das Prüfinstitut SKZ – Testing GmbH (Friedrich-Bergius-Ring 22, 97076 Würzburg) bestätigt.

PDF - Fälschung Nr. 56208

(Stand Februar 2024)

Zhejiang-Huanqun-Plastic Co., Ltd. ist nicht berechtigt, das RAL-Zertifikat „RAL GZ 951/1“ zu verwenden und hat es zu keinem Zeitpunkt bei der GGAWB erworben. Bei den in Umlauf befindlichen Dokumenten, die diese Zertifizierung behaupten, handelt es sich um eine Fälschung, bei der sowohl die Unterschriften als auch der gesamte Inhalt gefälscht sind.

PDF - Fälschung Nr. 2967

PDF - Fälschung Nr. 3254

KAYAPLAS KAYALAR PLASTİK SAN. VE TİC.A.Ş ist nicht berechtigt, die Zertifizierung „RAL-GZ 951/1" zu verwenden, da keine Zertifizierung durch die GGAWB vorliegt und somit kein Recht zur derartigen Kennzeichnung der Behälter besteht.

IRANPLAST Group ist nicht berechtigt, die Zertifizierung „RAL-GZ 951/1" zu verwenden, da keine Zertifizierung durch die GGAWB vorliegt und somit kein Recht zur derartigen Kennzeichnung der Behälter besteht.

(Stand Mai 2023)