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Filme und Bilder wichtiger Gütezeichen-Prüfungen

Volumen

Prüftemperatur:
15 °C

Durchführung der Prüfung:
Rumpf und Deckel werden separat mit Wasser ausgelitert. Die Überdeckung der Volumina, die sich aus der Regenkante des Rumpfes ergibt, muss vom Gesamtvolumen abgezogen werden. Der Vorgang wird bei äußerem Druckausgleich durchgeführt. Das Deckelvolumen von Schiebedeckelbehältern darf auch berechnet werden.

Begründung:
Sicherstellung der Normenkonformität.

Netzmittelprüfung

Prüftemperatur:
70 °C

Durchführung der Prüfung:
Der 2Rad AWB wird komplett in das Netzmittelbad gelegt, beim 4Rad AWB dürfen auch die definierten Abschnitte verwendet werden. Die Teile verbleiben 48h im Bad und werden anschließend mit Wasser abgespült.

Bewertungskriterien:
An kritischen Bereichen wie z.B. der Kammaufnahme dürfen keine Risse sichtbar sein. Diese visuelle Prüfung erfolgt 6h nachdem die Teile aus dem Bad geholt wurden.

Begründung:
Durch diese Prüfung werden evtl. Produktionsfehler wie z.B. Spannungsrisse sichtbar gemacht.

Falltest

Prüftemperatur:
-18 °C bei Erstprüfung (12h vorgekühlt)
23 °C bei Überwachung

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen, z.B. 96kg bei AWB 240.

Durchführung der Prüfung:
Der mit Füllgewicht belastete 2Rad AWB wird aus 3m Höhe
3 mal gerade und 1 mal schräg auf die Vorderkante des Rumpfes fallen gelassen. Der 4Rad AWB wird 4 mal aus einer Höhe von 2,5 m plan fallen gelassen.

Bewertungskriterien:
Es dürfen keine Risse am Rumpf auftreten, die die Gebrauchstauglichkeit beeinflussen.

Begründung:
Prüfung der Stabilität der Behälterkonstruktion und des Produktionsprozesses.

Kugelfalltest

Prüftemperatur:
-18 °C (12h vorgekühlt)

Durchführung der Prüfung:
Ein 5kg schwerer Stahlbolzen wird auf alle empfindlichen Stellen des Rumpfes aus 1m Höhe und des Deckels aus 0,8m Höhe fallen gelassen.
Jede Stelle des Rumpfbodens wird 3fach und alle übrigen Stellen 2fach geprüft.

Bewertungskriterien:
An den geprüften Stellen muss der AWB wasserdicht sein, es dürfen keine Risse auftreten.

Begründung:
Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit.

Kippfähigkeit

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 440kg bei AWB 1100.

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird mit Füllgewicht 100 mal in einer genormten Schüttung nach EN 1501 getestet. Hierbei wird der Behälter nicht entleert, sondern das Gewicht verbleibt im Behälter.

Bewertungskriterien:
Es dürfen keine Beschädigungen erkennbar sein.

Begründung:
Die Funktion des AWB während der Entleerung muss unbedingt sichergestellt sein.

Bordsteinfahren, Rollversuch, nur 4-Rad AWB

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 440kg bei AWB 1100.

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird mit Füllgewicht 8 mal, aus verschiedenen Positionen, gegen eine 140 mm hohe Kante gefahren.

Bewertungskriterien:
Es dürfen keine dauerhaften Deformationen und Brüche vorhanden sein, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen.

Begründung:
Das Fahrwerk muss bei der Anwendung den Anforderungen standhalten.

Radprüfung, Rundlauf

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
Für 2-rädrige Behälter 40 kg
Für 4-rädrige Behälter 65 kg

Durchführung der Prüfung:
Das Rad wird auf einer Kreisbahn über eine 11,5 cm hohe Stufe mit einer definierten Laufgeschwindigkeit gerollt.
Ein Umlauf beträgt 3,5 m und wird in festgelegten zyklischen Folgen von Bewegung und Ruhe ausgeführt. Die Gesamtstrecke beträgt für 2-rädrige Behälter 5 km und für 4-rädrige Behälter 20 km.

Bewertungskriterien:
Nach der Prüfung dürfen keine dauerhaften Deformationen oder Brüche vorhanden sein, die die Handhabung, das Kippen und das Rollen des Behälters beeinträchtigen.

Begründung:
Simulation der Funktionseigenschaften der Räder beim Rollen über eine bestimmte Strecke mit Überfahren einer Stufe, wie z.B. beim Überfahren von Bordsteinen.

Aufprall schiefe Ebene, nur 4Rad AWB

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 440kg bei AWB 1100.

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird mit Füllgewicht bei definierter Geschwindigkeit 16 mal aus verschiedenen Positionen gegen eine feststehende Wand gefahren.

Bewertungskriterien:
Deformationen sind zulässig, der AWB muss jedoch noch funktionstüchtig sein.

Begründung:
Sicherstellung der Festigkeit von Rumpf und Deckel.

Bordsteinfallversuch

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 96kg bei AWB 240.

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird mit Füllgewicht 1000 mal aus einer Höhe von 200 mm fallen gelassen.

Bewertungskriterien:
Es dürfen keine dauerhaften Deformationen und Brüche vorhanden sein, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen.

Begründung:
Simulation der Praxisanforderungen beim Überfahren von Bordsteinen.

Zugversuch

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 96kg bei AWB 240.

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird mit Füllgewicht und definierter Geschwindigkeit über eine 3m lange Teststrecke gezogen. Die Anfahrkraft, sowie die Kraft die notwendig ist um den AWB in Bewegung zu halten, werden gemessen.

Bewertungskriterien:
Die Anfahrkraft darf 300N nicht übersteigen.
Die max. zulässigen Bewegungskräfte sind:
2Rad AWB: 60 N
4Rad AWB: 285 N

Begründung:
Sicherstellung der leichten Handhabung des AWB.

Deckelprüfung Schiebedeckel - Kindersicherung -

Prüftemperatur: 
23 °C

Durchführung der Prüfung:
Eine definierte Dummy-Puppe (entspricht einem 10 jährigen Kind) wird auf eine Box gestellt und in den geöffneten AWB positioniert. Der Deckel wird über der Puppe geschlossen und die Box vom Behälter weggezogen. Der Versuch wird in mittlerer und den beiden äußeren AWB-Bereichen je 5mal durchgeführt.

Bewertungskriterien:
Nach max. 2s muss die Puppe bei jedem Prüfabschnitt aus dem Behälter fallen.

Begründung:
Vermeidung von Unfällen.

Verformung der Frontaufnahme

Prüftemperatur:
23 °C

Durchführung der Prüfung:
Die horizontale Verformung der Frontaufnahme wird im Bereich des größten Abstandes gemessen.

Bewertungskriterien:
Der Wert darf bei 2Rad AWB 1% und 4Rad AWB 0,7% der Länge der Frontaufnahme nicht überschreiten.

Begründung:
Sicherstellung der einwandfreien Aufnahme des AWB auf der Schüttung.

Deckelprüfung

Prüftemperatur:
40 °C

Durchführung der Prüfung:
Der Deckel wird mittig auf einer Fläche von 25 x 25 cm mit 400N belastet und bei Prüftemperatur 4 h in dem Wärmeofen gelagert.

Bewertungskriterien:
Der Deckel darf sich während der Prüfung nicht in den Behälter ziehen und muss sich 24h nach Beendigung der Prüfung wieder weitestgehend in seine Ursprungslage zurückstellen.

Begründung:
Überprüfung der Stabilität des Deckels.

Standsicherheit

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 96kg bei AWB 240.

Durchführung der Prüfung:
Die Prüfeinrichtung wird 12° schräg gestellt. Der AWB muss in 3 Positionen - vorne/hinten, seitlich und diagonal – geprüft werden. Die kompletten Prüfungen erfolgen am leeren und gefüllten Behälter.

Bewertungskriterien:
Der AWB darf sich nicht bewegen und nicht kippen.

Begründung:
Sicherstellung der Standsicherheit des AWB.

Bremsenprüfung, nur 4Rad AWB

Prüftemperatur:
23 °C

Prüfmasse:
0,4 kg/dm3 x Nennvolumen
z.B. 440kg bei AWB 1100.

Durchführung der Prüfung:
Die Prüfeinrichtung wird 10° schräg gestellt.
Die Bremsen des AWB werden betätigt und der AWB muss 60s in dieser Position verbleiben. Der Behälter muss mit der Schmalseite in Prüfrichtung positioniert sein.

Bewertungskriterien:
Der AWB darf sich nicht bewegen.

Begründung:
Sicherstellung der Bremsfähigkeit des AWB auch auf abschüssigem Gelände.

Festigkeit des Transponderadapters im Chipnest

Prüftemperatur:
23 °C

Durchführung der Prüfung:
Der mit 10 kg belastete Prüfkörper wird in das Chipnest des AWB eingedrückt und muss dort 1h belassen werden. Der Prüfkörper wird mind. 24h nach Fertigung des AWB eingesetzt und die Prüfung mind. 24h nach dieser Montage gestartet.

Bewertungskriterien:
Der Prüfkörper darf während der Prüfung nicht aus dem Chipnest herausfallen.

Begründung:
Der Transponder darf während der Nutzungsdauer des AWB nicht aus dem Chipnest herausfallen.

Kennzeichnung

Durchführung der Prüfung:
Sichtung aller vorgeschriebenen Kennzeichnungen:

Rumpf:
Werkzeugnummer, Herstelljahr u.-monat, Norm (EN 840 bzw. DIN 30760), Nominales Volumen, max. zulässige Gesamtmasse, Hersteller oder Handelsname, RAL-Gütezeichen

Deckel:
Werkzeugnummer, Herstelljahr u.-monat, Geräuschkennzeichnung nach 2000/14/EG, RAL-Gütezeichen

Bewertungskriterien:
Die Kennzeichnung muss gut sichtbar und dauerhaft angebracht sein.

Begründung:
Vorschrift nach RAL-GZ 951/1 und EN 840 sowie Europ. Richtlinie 2000/14/EG.

Dehnwinkelprüfung

Prüftemperatur:
-18 °C

Durchführung der Prüfung:
Der AWB wird an seiner Kammaufnahme in der Prüfeinrichtung eingespannt. Anschließend wird der AWB um 25° nach oben gezogen und in dieser Stellung 5s gehalten.

Bewertungskriterien:
Der AWB darf im Kammbereich keine Risse und keine Weissbrüche aufweisen.

Begründung:
Entsprechend der europäischen Schüttungsnorm EN 1501-5 wird die Bewegung des AWB um 25° während der Entleerung zugelassen. Die Prüfung stellt sicher, dass der AWB für diese Beanspruchungen ausgelegt ist.